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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 44/05
§§: UStG 1991 § 17 Abs. 1 Nr. 2, UStG 1991 § 10 Abs. 1, BGB § 326 Abs. 1
Schlagwörter Änderung der Bemessungsgrundlage, Berichtigung, Schadensersatz, Änderung der Verhältnisse, Entgelt
Rechtsfrage: Stellt eine an die Klägerin gezahlte Schadensersatzzahlung wegen eines Sachmangels der gelieferten Ware eine Reduzierung des Kaufpreises mit der Folge dar, dass die Minderung des ursprünglich vereinbarten oder gezahlten Entgelts zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage i.S. des § 17 Abs. 1 UStG führt? Lässt sich ein Anspruch auf Schadensersatz mit dem zivilrechtlichen Minderungsanspruch, der eine Berichtigung nach § 17 UStG zur Folge hat, vergleichen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.06.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 4192/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 17
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.04.2007
Erledigungs-Az: V R 44/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 24 56