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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/98 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Durchgangszimmer |
Rechtsfrage: | Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn dieser Raum zugleich Durchgangszimmer zum einzigen Bad und Toilette der Wohnung ist. Ist eine untergeordnete private Nutzung des Raumes im Verhältnis zur beruflichen Nutzung oder typisierend nach der räumlichen Gestaltung festzustellen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.02.1998 |
Vorinstanz/AZ: | VIII 267/95 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 98 12 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.10.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |