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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 63/06
§§: GewStG § 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter EDV-Berater, Ingenieur, Ähnliche Tätigkeit, Freiberufler, Anwendersoftware, Gewerbesteuerpflicht
Rechtsfrage: Erzielt ein selbständiger EDV-Berater, der neben Systemsoftware auch Anwendersoftware entwickelt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit (vgl. auch BFH-Urteil vom 4.5.2004 XI R 9/03, BFHE 206 S. 233, BStBl II 2004 S. 989)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 05.05.2004
Vorinstanz/AZ: 8 K 3508/02 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 39 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2009
Erledigungs-Az: VIII R 63/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 31