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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 93/09 (BFH) |
§§: | EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 50 a Abs. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 d, AO § 42 |
Schlagwörter | Abzugsteuer, Haftungsbescheid, Künstler, Gestaltungsmissbrauch |
Rechtsfrage: | Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen und technische Hilfe durch Dritte? Zwischenschaltung von Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3826/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1119 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 18 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 93/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 35 71 |