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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 109/00
§§: EStG § 32 b Abs 1 Nr 1 b, SGB V § 38 Abs 4 S 2
Schlagwörter Lohnersatzleistung, Progressionsvorbehalt, Krankengeld, Verdienstausfall
Rechtsfrage: Unterliegen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse (AOK) nach § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V als vergleichbare Lohnersatzleistungen (Verdienstausfall der Pflegeperson) dem Progressionsvorbehalt oder handelt es sich bei der Vergütung an den Ehemann der bei der AOK versicherten Ehefrau für deren krankheitsbedingten Pflege während seines unbezahlten Urlaubs um steuerfreien Aufwandsersatz? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.10.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 4736/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 55 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2005
Erledigungs-Az: VI R 109/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 39 65