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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 49/10 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Sonderbetriebsausgabe, Ausbildungskosten, Arzt, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Stellen die von einem Gesellschafter einer kieferorthopädischen Gemeinschaftspraxis getragenen Aufwendungen für die Ausbildung seines Sohnes zum Facharzt für Kieferorthopädie mit dem Ziel der Praxisfortführung Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters dar? Können die Aufwendungen hilfsweise als vorweggenommene Sonderbetriebsausgaben des Sohnes als zukünftigem Gesellschafter abgezogen werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.04.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 2184/07 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 08 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2012
Erledigungs-Az: VIII R 49/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 02 76