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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 60/04
§§: InvZulG 1991 § 2
Schlagwörter Neu, Bewegliches Wirtschaftsgut, Teilwert, Straßenbahn, Investitionszulage
Rechtsfrage: Handelt es sich beim Neuaufbau von Straßenbahnbetriebszügen und Straßenbahnwaggons unter Verwendung entkernter alter Straßenbahnen um die Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter mit einem Altteileanteil von unter 10 v.H.? Ist Teilwert der entkernten Wagenkästen nur der Schrottwert? Sind verschleißfreie Altteile den Neuteilen zuzurechnen? Wird das Gesamtbild der neu hergestellten Wagen ausschließlich durch die Neuteile geprägt? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.11.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 1628/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 11 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.01.2007
Erledigungs-Az: III R 60/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 10 40