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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 24/05
§§: UStG 1999 § 3 Abs. 8, UStG 1999 § 13 a Abs. 2, UStG 1999 § 21 Abs. 2, BGB § 454
Schlagwörter Umsatzsteuerpflicht, Lieferung, Einfuhr, Kaufangebot, Ort der Lieferung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerpflicht bei Zusendung von Waren aus der Schweiz an Kunden in Deutschland: 1. Wann ist bei einem "Kauf auf Probe" nach § 454 BGB umsatzsteuerlich eine Lieferung ausgeführt? - 2. Ist die Sonderregelung des § 3 Abs. 8 UStG auch dann anwendbar, wenn die vom Lieferer oder seinem Beauftragten veranlasste Einfuhr nur "steuerbar" ist, tatsächlich aber keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.01.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 6226/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 817
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 22 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.12.2007
Erledigungs-Az: V R 24/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 11 74