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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 66/00 |
| §§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 88 |
| Schlagwörter | LKW, Änderungsfestsetzung, Amtsermittlungspflicht, Amtsermittlung |
| Rechtsfrage: | Verletzte die Finanzbehörde zumindest ab Juli 1996 die Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen, weil es die Daten der Zulassungsstelle weiterhin ohne eigene Prüfung der Kraftfahrzeugbesteuerung zugrunde legte? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 02.02.2000 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 1695/99 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1211 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 57 78 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2001 |
| Erledigungs-Az: | VII R 66/00 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |