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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/07 (BFH)
§§: AO § 233 a Abs. 2 a, AO § 233 a Abs. 7, AO § 233 a Abs. 5
Schlagwörter Zinsen, Unterschiedsbetrag, Verlustrücktrag
Rechtsfrage: Hat der Steuerpflichtige einen Liquiditätsvorteil i.S.d. § 233 a AO erlangt, wenn bereits die zutreffende (endgültige) Körperschaftsteuerfestsetzung ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und rückträgen zu keiner Körperschaftsteuerfestsetzung geführt hätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 12.06.2007
Vorinstanz/AZ: 9 K 1793/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 36 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.11.2008
Erledigungs-Az: I R 50/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 32