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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-359/97 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 4
Schlagwörter Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Straßenmaut, Brückenmaut
Rechtsfrage: Hat das Vereinigte Königreich gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, indem es die Maut für die Benutzung der bestehenden Mautstraßen und Mautbrücken im Vereinigten Königreich unter Verstoß gegen die Art. 2 und 4 der 6. EG-Richtlinie nicht der Mehrwertsteuer unterworfen hat und als Folge dieses Verstoßes der Kommission nicht die entsprechenden Eigenmittel und Verzugszinsen zur Verfügung gestellt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Vereinigtes Königreich
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 12.09.2000
Erledigungs-Az: Rs C-359/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 12 91