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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 75/03
§§: UStG § 2 Abs. 1, UStR Abschn. 112 a, UStG § 4 Nr. 21
Schlagwörter Unternehmer, Unternehmen, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Der Steuerpflichtige gibt Keramik- und Töpferkurse an verschiedenen Volkshochschulen. - 1. Wird er dabei unternehmerisch tätig oder handelt es sich hier um eine nichtselbständige Arbeit? - 2. Wenn er Unternehmer ist, kommt eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG in Betracht? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 26.11.2002
Vorinstanz/AZ: 7 K 7309/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 776
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.09.2007
Erledigungs-Az: V R 75/03
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH durch BFH-Beschluss vom 20.10.2005 - V R 75/03 - Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-445/05 ausgesetzt.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 02 00