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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-9/02 (EuGH) |
| §§: | EG-Vertrag Art. 52, EG Art. 43 |
| Schlagwörter | EG, Niederlassungsfreiheit, Wertsteigerung, Wohnsitz |
| Rechtsfrage: | Verwehrt es der in Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit, dass ein Mitgliedstaat, um der Gefahr von Steuerflucht vorzubeugen, einen Mechanismus zur Besteuerung von Wertsteigerungen bei der Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes einrichtet, wie er sich aus Art. 167 bis des Code general des impots (Allgemeines Steuergesetzbuch), der auf Art. 24 des Finanzgesetzes für 1999 vom 30.12.1998 zurückgeht, in der beim Erlass des Dekrets Nr. 99-590 vom 6.7.1999 geltenden Fassung ergibt? |
| Vorinstanz: | Conseil d´Etat Paris |
| Vorinstanz/Datum: | 14.12.2001 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 56 S. 11 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 11.03.2004 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-9/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 28 61 |