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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV B 50/99
§§: BerlinFG § 21 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Berlinförderungsgesetz, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Sind Aushilfskräfte, deren Arbeitslohn pauschal besteuert wird, bei der Ermittlung der im Durchschnitt regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen?
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 26.11.1998
Vorinstanz/AZ: IV 140/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 594
Erledigungs-Vermerk: Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: IV R 39/00 - Erledigt durch BFH-Urteil vom 29.11.2001 - IV R 39/00