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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 79/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 f, EStG § 9, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kinderbetreuungskosten, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Drittaufwand |
Rechtsfrage: | Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung und Topfwirtschaft: Sind die Aufwendungen beim Kläger abzugsfähig, wenn die Mutter den Betreuungsvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat und die Aufwendungen von ihrem Konto abgeflossen sind? Abziehbarkeit von (unechtem Dritt-)Aufwand bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.05.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 211/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 1376 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 79/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 08 84 |