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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 45/03 |
§§: | EStG § 52 Abs. 21 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Erhaltungsaufwand, Nutzungswertbesteuerung |
Rechtsfrage: | Abzug von Erhaltungsaufwendungen nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung - Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die noch vor dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung an der selbst genutzten Wohnung durchgeführt wurden, entgegen BMF-Schreiben vom 10.11.1998 IV C 3 - S 2253 - 2/98 (BStBl I 1998 S. 1418 = SIS 99 01 07) auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn die Zahlung erst nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung (im Kj. 1999) erfolgt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 5429/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 27 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |