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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 119/97 |
§§: | AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 226, AO 1977 § 228, AO 1977 § 231 |
Schlagwörter | Gewinnfeststellungsbescheid, Bekanntgabe |
Rechtsfrage: | Wird ein Gewinnfeststellungsbescheid mit der Übersendung an den Empfangsbevollmächtigten der KG auch den Gesellschaftern bekanntgegeben mit der Folge, daß eine unmittelbare (spätere) Übermittlung dieses Verwaltungsaktes direkt an die Gesellschafter lediglich wiederholende Wirkung hat? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2619/95 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1285 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.06.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 119/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |