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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 119/97
§§: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 226, AO 1977 § 228, AO 1977 § 231
Schlagwörter Gewinnfeststellungsbescheid, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Wird ein Gewinnfeststellungsbescheid mit der Übersendung an den Empfangsbevollmächtigten der KG auch den Gesellschaftern bekanntgegeben mit der Folge, daß eine unmittelbare (spätere) Übermittlung dieses Verwaltungsaktes direkt an die Gesellschafter lediglich wiederholende Wirkung hat? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 21.07.1997
Vorinstanz/AZ: 1 K 2619/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1997 S. 1285
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.06.1998
Erledigungs-Az: VII R 119/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet