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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 64/98
§§: GrEStG § 1 Abs. 2a, GrEStG § 23 Abs. 3, JStG 1997 Art. 7
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Grundbesitz, Auswechslung, Gesellschafter, Rechtsträgerwechsel, 5-Jahresfrist, Beginn
Rechtsfrage: Änderungen des Gesellschafterbestands - Beginn des Fünfjahreszeitraums. Beginnt der in § 1 Abs. 2a GrEStG (eingefügt durch Art. 7 Jahressteuergesetzes 1997) genannte Fünfjahreszeitraum nach § 23 Abs. 3 GrEStG erst in 1997 oder werden bereits Anteilsübertragungen erfaßt, die vor dem 1.1.1997 erfolgten (so koordinierter Ländererlaß vom 13.6.1997, Tz. 5 zu § 1 Abs. 2a GrEStG, BStBl. I 1997, 632)? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 01.10.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 1214/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2000
Erledigungs-Az: II R 64/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 04 04