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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2488/06 (BVerfG)
§§: FGO § 68, BewG 1991 § 136 Nr. 3 Buchst. a, GG Art. 3 Abs. 1, FGO § 126 Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Betriebsvermögen, Einheitsbewertung, Ersetzung, Gleichheit, Neue Bundesländer, Urteil, Verfassung, Wiedervereinigung, Zurückverweisung, Änderung, Aufhebung, Aufteilung, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Änderung eines angefochtenen Bescheids während des Revisionsverfahrens - Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens bei "Ost-West-Betrieben" - Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 31.05.2006
Vorinstanz/AZ: II R 32/04
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2006 S. 2232
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 44 58
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 28.08.2007
Erledigungs-Az: 1 BvR 2488/06
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen