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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 26/04
§§: InvZulG § 2 Satz 1
Schlagwörter Verbleiben, Umwidmung, Wirtschaftlicher Verbrauch, Umlaufvermögen, Stilllegung, Höhere Gewalt, Investitionszulage
Rechtsfrage: Kein 3-jähriges Verbleiben von Wirtschaftsgütern durch Einstellung der Schweineproduktion wegen Schweinepest, Stilllegung des Betriebes und Verkauf diverser Anlagegüter, zum Teil an die Muttergesellschaft: Ist durch die Schweinepest ein wirtschaftlicher Verbrauch der WG eingetreten, bzw. liegt ein Ausscheiden infolge höherer Gewalt vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.04.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 244/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 24 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.08.2006
Erledigungs-Az: III R 26/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 48 70