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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 88/07 (BFH) | 
| §§: | EStG § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, GG Art. 3 | 
| Schlagwörter | Kindergeld, Grundwehrdienst, Verlängerung, Ausbildung | 
| Rechtsfrage: | Kindergeld über 27 Jahre wegen Grundwehrdienst: Können nur die Monate des Grundwehrdienstes als Verlängerungstatbestand berücksichtigt werden, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgeleistet wurden und nicht wegen Vorliegens eines Tatbestandes nach § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG bereits zu einem Kindergeldanspruch geführt haben (vgl. DA-FamEStG 63.5. Abs. 3)? Ist somit der (potentielle) Bezugszeitraum um genau die Monate zu verlängern, die zu einer Benachteiligung durch den Grundwehrdienst geführt haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.08.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 224/04 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 02 85 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 27.08.2008 | 
| Erledigungs-Az: | III R 88/07 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 02 34 | 
