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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 56/13 (BFH) |
§§: | EStG § 7 g Abs. 3 Satz 5, EStG § 7 g Abs. 6, EStG § 4 Abs. 4 a |
Schlagwörter | Ansparabschreibung, Schuldzinsen, nichtabziehbare Aufwendungen, Betrieb, Höchstbetrag, Berechnungsmethode, Personengesellschaft, Sitz |
Rechtsfrage: | Unterhält (vor dem Hintergrund der Berechnung des Höchstbetrags gemäß § 7 g Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 7 g Abs. 6 EStG sowie der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4 a EStG) eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb oder kann sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 4164/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.07.2016 |
Erledigungs-Az: | VIII R 56/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 11 |