Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-472/08 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 18 Abs. 4
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ausschlussfrist, Erstattung, Vorsteuern, Lettland
Rechtsfrage: Ist Art. 18 Abs. 4 der RL 77/388/EWG dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die eine Ausschlussfrist von drei Jahren für die Geltendmachung des Rechts auf Erstattung des Mehrwertsteuerüberschusses (die Differenz zwischen geschuldeter Steuer und abziehbarer Steuer) vorsieht?
Vorinstanz: Augstakas tiesas Senata Administrativo lietu departaments (Republik Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2008 Nr. C 327 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.01.2010
Erledigungs-Az: Rs C-472/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 40