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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 86/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Übergangszeit, Einkünfte und Bezüge |
Rechtsfrage: | Befindet sich ein Kind, das nach Abschluss einer einjährigen Berufsausbildung zum Krankenpflegehelfer für einen Zeitraum von mehr als vier Monaten einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn es nachfolgend eine zweite, dreijährige Ausbildung zum Krankenpfleger beginnt? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 27.07.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 5121/00 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 51 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |