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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-276/14 (EuGH)
§§: Richtlinie 2006/112/EG Art. 13, Richtlinie 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1, EUVtr Art. 4 Abs. 2, EUVtr Art. 5 Abs. 3
Schlagwörter Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, EG, EU, Polen, Selbständigkeit, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Öffentlich-rechtliche Körperschaft
Rechtsfrage: Kann im Licht von Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Art. 5 Abs. 3 EUVtr eine Organisationseinheit der Gemeinde (eines lokalen Hoheitsträgers in Polen) als mehrwertsteuerpflichtig angesehen werden, wenn sie andere Tätigkeiten als diejenigen ausübt, die ihr im Rahmen der öffentlichen Gewalt i.S. von Art. 13 RL 2006/112/EG obliegen, obwohl sie nicht die in Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie aufgestellte Voraussetzung der Selbständigkeit (Unabhängigkeit)erfüllt?
Vorinstanz: Naczelny Sad Administracyjny (Polen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 303 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 29.09.2015
Erledigungs-Az: Rs C-276/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 23 18