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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 73/07 (BFH)
§§: EStG § 52 Abs. 21, EStG § 21 Abs. 2, EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8
Schlagwörter Nutzungswertbesteuerung, Baudenkmal, Kinderbetreuungskosten, Verfassung, EG
Rechtsfrage: Nutzungswertbesteuerung für denkmalgeschützte Wohngebäude - Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kinderbetreuungskosten: 1. Ist der Ausschluss der Nutzungswertbesteuerung für selbstgenutzte denkmalgeschützte Wohngebäude von Nichtlandwirten ab dem Jahr 1999 verfassungswidrig - 2. Ist die in § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG (1999) vorgesehene Höchstgrenze von 18000 DM wegen eines Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 76/207/EWG unwirksam? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.05.2007
Vorinstanz/AZ: 8 K 1323/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 09 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.06.2009
Erledigungs-Az: IX R 73/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 32 50