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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 81/04
§§: AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 90 Abs. 2
Schlagwörter Steuerhinterziehung, Festsetzungsfrist, Mitwirkungspflicht, Ausland, Verjährung
Rechtsfrage: Mindert sich das Beweismaß für die im Rahmen des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 festzustellende Steuerhinterziehung, wenn die Aufklärung des Sachverhalts daran scheitert, dass der Steuerpflichtige seiner erweiterten Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 AO 1977 nicht nachkommt? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 04.11.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 2702/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 09 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2006
Erledigungs-Az: VIII R 81/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 44