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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvL 3/02 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 4, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Verfassung, Gleichheit, Rente, Leibrente, Ertragsanteil, Sparer-Freibetrag, Gegenleistungs-Leibrente, Kapitalvermögen |
Rechtsfrage: | Ist die Besteuerung der Ertragsanteile von Bezügen aus Leibrenten, die Gegenleistung für den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens sind, mit ihrem vollen Nennbetrag -ohne Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags-- ungeachtet dessen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass es sich um pauschalierte Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | X R 32-33/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 417 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 04 94 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2009 |
Erledigungs-Az: | 2 BvL 3/02 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 33 15 |