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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 61/99
§§: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 1 S 2, ErbStG § 12, BGB § 1922, FGO § 74
Schlagwörter Nachlaß, Grundstückskaufvertrag, Sachleistungsanspruch, Grundstück, Ruhen des Verfahrens
Rechtsfrage: Nachlaßgegenstand bei nicht vollständig erfüllten Grundstückskaufverträgen. Ist Nachlaßgegenstand das Grundstück (mit dem steuerlichen Grundstückswert - Bedarfsbewertung -) oder der Eigentumsverschaffungsanspruch an dem Grundstück (mit seinem Verkehrswert - Kaufpreis -), wenn der Kaufpreis für das Grundstück entrichtet und der Antrag auf Eigentumsänderung beim Grundbuchamt noch wenige Tage vor dem Erbfall einging, aber der Erblasser nicht vor seinem Ableben als Eigentümer im Grundbuch eingetragen worden war. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.05.1999
Vorinstanz/AZ: 9 K 317/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2007
Erledigungs-Az: II R 61/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an BMF - BFH-Beschluss vom 24.10.2001 - II R 61/99 - Vorlage an BVerfG - BFH-Beschluss vom 22.5.2002 - II R 61/99 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 65