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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/02 |
§§: | AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 33 a Abs. 2 |
Schlagwörter | Grobes Verschulden, Neue Tatsache, Ausbildungsfreibetrag, Antrag |
Rechtsfrage: | Ist der Ausbildungsfreibetrag konkludent beantragt, wenn die dafür vorgesehenen Spalten in der ESt-Erklärung nicht ausgefüllt, die entsprechenden Angaben in der Anlage "Kinder" aber vorhanden waren? Kein grobes Verschulden durch Auslassen wiederholender Eintragungen in einem neu eingeführten Steuererklärungs-Formular? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 6697/99 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2003 |
Erledigungs-Az: | III R 24/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 27 |