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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 83/08 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4
Schlagwörter Leitender Angestellter, Schweiz, Progressionsvorbehalt, Drittstaat, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Inwieweit sind die Einkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer Schweizer AG nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d DBA-Schweiz von der deutschen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt freizustellen? Gilt die tatsächlich in Deutschland oder Drittstaaten ausgeübte Arbeit i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d DBA-Schweiz als in der Schweiz ausgeübt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 01.04.2008
Vorinstanz/AZ: 11 K 138/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 03 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2009
Erledigungs-Az: I R 83/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 02 24