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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 4/09 (BFH) |
§§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 11 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 6, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Steuersatz, Verfassungsmäßigkeit, Eigenheimzulage, Wegfall |
Rechtsfrage: | Ist die Grunderwerbsteuerfestsetzung mit dem erhöhten Steuersatz von 3,5 % für den Erwerb eines eigengenutzten Wohnhauses nach Wegfall der Eigenheimförderung durch das Eigenheimzulagegesetz noch verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 13.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 826/2007 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.06.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 4/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 26 73 |