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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 2/17 (BFH) |
§§: | EStG § 33, GG Art. 3, EStDV § 64, BO |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Krankheitskosten, In-vitro-Fertilisation, Gleichheitsgrundsatz, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Welche Aufwendungen einer in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung durch In-vitro-Fertilisation sind als außergewöhnliche Belastungen i.S. von § 33 EStG zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 1718/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 473 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 2/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 22 74 |