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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 56/10 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 7 g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b, AO § 163
Schlagwörter Landwirtschaft, Ansparabschreibung, Betriebsgröße, Billigkeit
Rechtsfrage: Ist für einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, dessen Einheitswert den für das Streitjahr 2005 maßgeblichen Höchstbetrag überstieg, eine Ansparabschreibung im Billigkeitswege zu berücksichtigen, weil der Wirtschaftswert des Betriebs das für nach dem 17.8.2007 endende Wirtschaftsjahre maßgebliche Größenmerkmal für den Investitionsabzugsbetrag erfüllte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.04.2009
Vorinstanz/AZ: 4 K 24/09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.12.2011
Erledigungs-Az: IV R 56/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache