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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 39/16 (BFH) |
§§: | AO § 122, AO § 124 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Adressierung, Insolvenzverwalter |
Rechtsfrage: | Ist ein Steuerbescheid, der an den klagenden Insolvenzverwalter persönlich adressiert wird, wirksam bekannt gegeben, wenn sich weder aus dem Anschriftenfeld selbst die Funktion des Insolvenzverwalters ergibt noch an irgendeiner Stelle im Bescheid die Worte Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren, Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung oder ähnliches auftauchen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 25.05.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 171/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 177 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 01 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2018 |
Erledigungs-Az: | X R 39/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 12 35 |