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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 13/02
§§: FGO § 47 Abs. 1, FGO § 64, FGO § 56, FGO § 76 Abs. 2
Schlagwörter Klageschrift, Schriftform, Unterschrift, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Wird der Schriftform des § 64 FGO genügt, wenn der Klageschriftsatz ohne die Übermittlung der Seite 2, die die Unterschrift trägt, per Telefax eingereicht wird? - Muss der Bevollmächtigte die Telefaxübermittlung durch seine Angestellte kontrollieren? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 933/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 38 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.01.2003
Erledigungs-Az: VII R 13/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 22 34