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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 31/16 (BFH) |
§§: | InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, InsO § 35, InsO § 148, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Kommanditanteil, Beteiligungseinkünfte, Treuhandvertrag |
Rechtsfrage: | Hat der Kläger als Insolvenzverwalter durch die Erhebung einer Auskunftsklage gegen Angehörige des Insolvenzschuldners, welche für diesen aufgrund eines Treuhandvertrages fremdnützig eine Kommanditbeteiligung gehalten haben, Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Beteiligung ergriffen, die über ein reines Dulden der Gesellschaftsbeteiligung hinausgingen und daher nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates im Urteil vom 1.6.2016 X R 26/14 ausreichend sind, um die auf die Beteiligungseinkünfte entfallenden Einkommensteuerschulden 2010 als Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 InsO anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 613/13 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1906 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 24 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.07.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 31/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 18 76 |