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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 71/05 |
§§: | BewG § 146 Abs. 7, BewG § 138 Abs. 3, BewG § 9 Abs. 2, BauGB § 194, WertV § 19 Satz 1 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Grundstück, Pacht, Wertminderung, Persönliche Verhältnisse |
Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung eines langfristig verpachteten bebauten Grundstücks: Ist bei der Wertermittlung für ein bebautes Grundstück der langfristige und ungünstige, mit belastenden Auflagen versehene Pachtvertrag wertmindernd zu berücksichtigen, so dass der Bedarfswert auch mit 0,-- Euro anzusetzen ist, wenn dies der Sachverständige überzeugend darlegt? Dabei ist vom Sachverständigen als Wertminderung für das Grundstück der kapitalisierte Betrag zwischen angemessener und vereinbarter Pacht für die Restlaufzeit des Pachtvertrages angesetzt und vom Bodenwert abgezogen worden. Verstößt dies gegen § 9 Abs. 2 Satz 3 BewG, wonach persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 8.10.2003 II R 27/02, BStBl. II 2004 S. 179). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1340/02 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 167 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 09 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.06.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 71/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 33 13 |