
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 2/03 |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Mitunternehmerschaft, Ehe, GmbH & Co. KG, Geschäftsführung |
Rechtsfrage: | Bestehen einer verdeckten Mitunternehmerschaft mit dem selbst nicht beteiligten Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, an der seine nicht branchenkundige Ehefrau zu 50 v.H. beteiligt ist, wenn u.a. die Ehefrau zwar auch als Geschäftsführerin bestellt ist, die Geschäftsführung aber weiterhin faktisch allein vom branchenkundigen Ehemann ausgeübt worden ist, sein hohes Geschäftsführergehalt häufig den Gesellschaftsgewinn überstieg und als Darlehen "stehen blieb", teilweise auf die Rückzahlung der Darlehen verzichtet wurde, der Ehemann laut Gesellschaftsvertrag eine Option zur Beteiligung hatte, diese aber seiner Frau überließ, die Beteiligung der Ehefrau aber mit Ende der Geschäftsführungstätigkeit des Ehemanns enden soll? Bestehen eines "gemeinsamen Zwecks" und eines Rechtsbindungswillens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 06.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 18 K 8808/97 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 19 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 2/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 49 51 |