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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-241/19 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
| Schlagwörter | EG, EU, Spanien, staatliche Beihilfe, Körperschaftsteuer, Gibraltar, Vereinigtes Königreich, Nichtigkeit |
| Rechtsfrage: | Klage des Königreichs Spanien gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss der Kommission vom 19.12.2018 über die staatliche Beihilfe SA.34914 (2013/C) des Vereinigten Königreichs betreffend das Körperschaftsteuersystem in Gibraltar für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Spanien ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 187 S. 86 |
| Erledigungs-Vermerk: | Streichung der Rechtssache |