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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 70/04
§§: AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 47, AO 1977 § 226
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Umbuchungsmitteilung
Rechtsfrage: Stellt eine maschinell gefertigte Umbuchungsmitteilung, die den Hinweis enthält, dass gegenteilige Buchungswünsche umgehend mitzuteilen sind, eine wirksame Aufrechnungserklärung dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 01.09.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 7523/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 02 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2005
Erledigungs-Az: VII R 70/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 02 21