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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 44/05
§§: EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 2, EigZulG § 8 Satz 1
Schlagwörter Hofübergabe, Schuldübernahme, Bemessungsgrundlage, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Eigenheimzulage-Bemessungsgrundlage bei Wohnhauserwerb im Rahmen einer Hofübergabe: Sind bei der Übertragung eines Mischvermögens aus steuerrechtlichen Betriebsvermögen (in Höferolle eingetragener Hof) und Privatvermögen (auf dem Hof befindliches Wohnhaus) von Vater auf Sohn gegen Zusage eines Altenteils und Übernahme der auf dem Besitztum ruhenden Grundschulden in die Bemessungsgrundlage für die dem Sohn zu gewährende Eigenheimzulage nur die von ihm für das Wohnhaus übernommenen Verbindlichkeiten oder sämtliche übernommenen Verbindlichkeiten (betriebliche und private) einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.09.2005
Vorinstanz/AZ: 16 K 193/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 09 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.04.2007
Erledigungs-Az: IX R 44/05 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet