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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 51/11 (BFH)
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Berechnungsmethode, 1 %-Regelung, Geldwerter Vorteil, Privatnutzung, Firmenwagen, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Ist die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG insoweit noch verfassungsgemäß, als der geldwerte Vorteil nach dem Listenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.09.2011
Vorinstanz/AZ: 9 K 394/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2012
Erledigungs-Az: VI R 51/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 06 44