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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/02
§§: GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1
Schlagwörter Dauerschuld, Forderungsverzicht, Verbindlichkeit, Auflösende Bedingung, Bedingung
Rechtsfrage: Neu passivierte Verbindlichkeiten nach Forderungsverzicht als Dauerschulden - Stellen Verbindlichkeiten einer inländischen GmbH gegenüber ihren ausländischen Gesellschafterinnen, die ihr vertraglich erlassen worden waren und die aufgrund der verbesserten Ertragslage neu passiviert und im Laufe des folgenden Jahres getilgt wurden, Dauerschulden dar, weil die Forderungsverzichte möglicherweise auflösend bedingt waren? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.05.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 1517/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2003
Erledigungs-Az: I R 50/02