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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 12/01 (BVerfG)
§§: GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 76 Abs. 1, UmwStG 1995 § 12 Abs. 2 Satz 4
Schlagwörter Verfassungsmäßigkeit, Umwandlung, Verschmelzung, Teilwert, Gewinnausschüttung, ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung
Rechtsfrage: Verstößt die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 i.d.F. bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 18.07.2001
Vorinstanz/AZ: I R 38/99
Vorinstanz/Fundstelle: DB 2001 S. 2582
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 01 28
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 15.01.2008
Erledigungs-Az: 2 BvL 12/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 16 84