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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/05
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1
Schlagwörter Gruppenunfallversicherung, Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Invalidität, Schadensersatz
Rechtsfrage: Kann die Auskehrung von Versicherungsleistungen aus Gruppenunfallversicherungen an Arbeitnehmer in Invaliditätsfällen steuerfrei gezahlt werden, wenn die Beitragszahlungen des Arbeitgebers und Versicherungsnehmers nicht lohnversteuert wurden? Handelt es sich insoweit um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittene Gesundheitsschäden, obwohl der Arbeitgeber bei einem Unfall des Arbeitnehmers im Privatbereich zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens gesetzlich nicht verpflichtet ist und dem Arbeitnehmer der Vorteil somit aus dem Beschäftigungsverhältnis erwächst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.11.2004
Vorinstanz/AZ: 12 K 5350/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 35 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2008
Erledigungs-Az: VI R 9/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 70