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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 57/13 (BFH)
§§: StromStG 2005 § 10 Abs. 1, StromStG 2005 § 2 Nr. 4
Schlagwörter Stromsteuer, Vergütung, Unternehmen
Rechtsfrage: Streitig ist, wem Stromverbräuche in einem Lager zuzurechnen sind, das im Eigentum eines Unternehmens des Produzierenden Gewerbes steht, aber von einem Dienstleister betrieben wird, dem insbesondere die Einlagerung, das Lagern und die Auslagerung der Produkte überlassen wurde. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 24.10.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 137/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 03 10
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision