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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 106/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt |
Rechtsfrage: | Erststudium stets Berufsausbildung? Aufwendungen einer Bankkauffrau für ein berufsbegleitendes Erststudium bei der AKAD mit dem Abschluss "Dipl.-Betriebswirtin (FH)" unbegrenzt als Fortbildungskosten abziehbar, weil mit dem (Aufbau-)Studium lediglich eine höhere Qualifikation in dem ausgeübten Beruf, nicht aber ein Berufswechsel angestrebt wird? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 28.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 177/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 91 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |