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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 76/06 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Krankenversicherung, Übergangsregelung, Einkünfte |
Rechtsfrage: | 1. Grenzbetrag: Mindern Beiträge der studierenden Tochter für eine freiwillige private Krankenversicherung die für den Erhalt des Kindergeldes maßgeblichen Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG? - 2. Ist bei verfassungskonformer Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG wegen der Fallbeilwirkung des Grenzbetrages eine Übergangsregelung notwendig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 76/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 43 20 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |