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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 24/09 (BFH) |
§§: | StBerG § 43, GG Art. 12, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Steuerberater, Bezeichnung, Feststellungsinteresse |
Rechtsfrage: | Darf die vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. anerkannte Bezeichnung "Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung" neben der Bezeichnung Steuerberater im Briefkopf des Steuerberaters geführt werden, da es keine Berufsbezeichnung ist? - Verstößt § 43 StBerG gegen Art. 12 und 3 GG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1569/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2009 S. 437 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 04 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.02.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 24/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 08 19 |