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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 50/16 (BFH) |
§§: | FGO § 101, FGO § 102, AO § 163 |
Schlagwörter | Billigkeit, Vorsteuerabzug, Verzinsung |
Rechtsfrage: | Ist die Vorsteuer aus Rechnungen im Billigkeitswege zum Abzug zuzulassen und sind die Erstattungsbeträge zu verzinsen, wenn die Uneinbringlichkeit von Forderungen nicht feststehe, obwohl wegen der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens die titulierten Ansprüche faktisch nicht durchzusetzen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 7246/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 22 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 50/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 17 26 |