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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 34/04 |
§§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grundstück, Nutzungsüberlassung, Ehegatten, Zugewinnausgleich, Scheidungsvereinbarung |
Rechtsfrage: | Grundstücksüberlassung zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs: Ist die Überlassung eines bebauten Grundstücks an den geschiedenen Ehegatten auf der Basis einer Zugewinnausgleichsregelung (hier: auf acht Jahre begrenzte unentgeltliche Überlassung des dem Kläger gehörenden gemischt genutzten Grundstücks an seine geschiedene Ehefrau zur Abgeltung ihres Zugewinnausgleichsanspruchs) keine Vermietung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4747/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 01 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 34/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 81 |