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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 21/11 (BFH) |
| §§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 311 b Abs. 5, ErbStG § 15, ErbStG § 16, ErbStG § 14 |
| Schlagwörter | Schenkungsteuer, Erbvertrag, Freigebige Zuwendung |
| Rechtsfrage: | Verzicht auf einen zukünftigen Pflichtteilsanspruch gegen Abfindungszahlung: fiktive Schenkung des potentiellen Erblassers? Wie sind Abfindungszahlungen aus einem Erbschaftsvertrag, die ein künftiger gesetzlicher Erbe von anderen künftigen gesetzlichen Erben für den Verzicht auf die Geltendmachung seiner Pflichtteilsansprüche erhält, zu beurteilen? Sind die Verhältnisse zum künftigen Erblasser auch hinsichtlich des Freibetrags und der Berücksichtigung von Vorschenkungen zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 17.02.2011 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 4815/08 Erb |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 23 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.05.2013 |
| Erledigungs-Az: | II R 21/11 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 22 83 |