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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 90/07 (BFH) |
| §§: | AO § 175 Abs. 2 Satz 2, AO § 171 Abs. 10, EStG § 32 Abs. 6, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStR R 31 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Kindergeld, Bescheinigung |
| Rechtsfrage: | Kindergeldbescheid als rückwirkendes Ereignis: Entfaltet die rückwirkende Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse eine Bindungswirkung dergestalt, dass bestandskräftige Einkommensteuerbescheide zur Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Festsetzung des Stabilitätszuschlages und der Kirchensteuer trotz § 175 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern sind? Übergangener Sachvortrag als Verfahrensmangel? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 11.09.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 5023/06 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1926 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 02 55 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.01.2011 |
| Erledigungs-Az: | III R 90/07 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 13 60 |