Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 30/13 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1, AEUV Art. 54, AEUV Art. 56, KStG § 14
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Organschaft, EG, EU
Rechtsfrage: Verstößt es gegen die unionsrechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, wenn bei der Klägerin als Organträgerin auf die hälftige Hinzurechnung der gezahlten Dauerschuldzinsen gemäß § 8 Nr. 1 GewStG (in der in den Streitjahren 1999 bis 2003 geltenden Fassung) an eine inländische Tochtergesellschaft verzichtet wird, hingegen eine Hinzurechnung bei Zahlungen an eine im EU-Ausland ansässige Tochtergesellschaft vorgenommen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 11.04.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 1911/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 1422
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 20 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2014
Erledigungs-Az: I R 30/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 33 07