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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 39/10 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag |
Rechtsfrage: | Ist ein Kind, das in der Zeit zwischen Anmeldung zum Studium und Studiumbeginn einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen, mit der Folge, dass die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des Grenzbetrages einzubeziehen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2981/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 25 08 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |